„Seid aber gegeneinander gütig, mitleidig, einander vergebend, gleichwie auch Gott in Christus euch vergeben hat.“ (Epheser 4,32)
In Verbindung mit schriftgemäßer Vergebung gibt es eine genau festgelegte Reihenfolge, die wir beachten müssen. Wenn wir dieser Reihenfolge gehorchen würden, könnten wir uns dadurch eine Menge Kopf- und Magenschmerzen ersparen.
Wenn uns Unrecht geschehen ist, so ist der erste Schritt, dem Betreffenden innerlich von Herzen zu vergeben. Wir sagen ihm noch nicht, dass wir ihm vergeben haben; aber indem wir ihm von Herzen vergeben, belassen wir die Sache zwischen dem Herrn und ihm. Dies bewahrt unsere Magensäfte davor, sich in Schwefelsäure zu verwandeln und erspart uns eine Menge anderer schlimmer physischer und emotionaler Störungen.
Als Nächstes gehen wir zu dem Bruder und weisen ihn unter vier Augen zurecht (Lukas 17,3). Anstatt anderen weiterzusagen, dass uns Unrecht getan worden ist, macht die Schrift deutlich: „Überführe ihn zwischen dir und ihm allein“ (Matthäus 18,15). Wir sollten versuchen, das Problem möglichst zwischen uns, d. h. so privat wie möglich abzumachen.
Wenn er nicht bekennt und um Vergebung bittet, dann gehen wir mit einem oder zwei Zeugen zu ihm (Matthäus 18,16). Das ist nach der Schrift eine ausreichende Grundlage, um ein zuverlässiges Zeugnis hinsichtlich der Haltung des Übertreters zu gewinnen.
Wenn er sich immer noch nicht beugt, dann bringen wir die Sache in Begleitung der Zeugen vor die Versammlung. Wenn er auch auf das Urteil der Versammlung nicht hören will, muss er natürlich aus der Gemeinschaft ausgeschlossen werden (Matthäus 18,17).
Aber wenn er irgendwann im Verlauf des Geschehens Buße tut, dann haben wir ihm zu vergeben (Lukas 17,3). Wir haben ihm bereits im Herzen vergeben, aber jetzt sagen wir ihm, dass wir ihm vergeben haben, und verhalten uns entsprechend. Hierbei ist es wichtig, über die Sache nicht leichtfertig hinwegzugehen. Wir sollten nicht sagen: „Ach, das geht schon in Ordnung. Du hast mir im Grunde genommen nichts getan.“ Wir sollten lieber sagen: „Ich vergebe dir sehr gern. Damit ist die ganze Sache abgeschlossen. Gehen wir auf die Knie und beten zusammen.“
Die Scham, bekennen und Buße tun zu müssen, hält ihn vielleicht davon ab, uns wiederum unrecht zu tun. Aber selbst wenn er seine Sünde wiederholt und wiederum bereut, müssen wir ihm auch wiederum vergeben. Sogar wenn er siebenmal am Tag sündigt und siebenmal Buße tut, müssen wir ihm vergeben - ob wir nun glauben, dass er es ehrlich meint oder nicht (Lukas 17,4).
Wir dürfen niemals vergessen, dass uns eine Unsumme vergeben wurde. Deshalb dürfen wir nicht zögern, anderen eine Schuld quasi in Taschengeldhöhe zu vergeben, wie uns der Herr im Gleichnis gebietet (Matthäus 18,23-25).
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